Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Hotel Garni Fischerfleck GmbH
gelten für die Überlassung von Event- und Veranstaltungsflächen von Hotel Garni Fischerfleck GmbH, Fischerfleck 7, 85737 Ismaning, nachfolgend Hotel Garni Fischerfleck, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotel Garni Fischerfleck, in welchen z.B. die Zahlungsmodalitäten für Kunden in Seminaren und Workshops beschrieben sind.
(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel Garni Fischerfleck.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung

(1) Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunde ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA Gebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Die Hotel Garni Fischerfleck bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von den Hotel Garni Fischerfleck allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.
(2) Die Hotel Garni Fischerfleck GmbH kann eine Vorauszahlung in voller Höhe bis 1 Woche vor dem gebuchten Termin verlangen.

§ 4 Rücktritt Hotel Garni Fischerfleck

(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von den Hotel Garni Fischerfleck gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel Garni Fischerfleck zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner sind das Hotel Garni Fischerfleck berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls…
• höhere Gewalt oder andere von den Hotel Garni Fischerfleck nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
• das Hotel Garni Fischerfleck begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Garni Fischerfleck in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Garni Fischerfleck zuzurechnen ist.
(3) Das Hotel Garni Fischerfleck haben den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel Garni Fischerfleck, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 5 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde von seinem per Mail erteilten Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung:
• Bei Stornierungen bis zu 5 Wochen vor dem gebuchten Termin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 €.

• Ab 3 Wochen vor dem gebuchten Termin berechnen wir 60% der gesamten Raummiete.

• Ab 1 Woche vor dem gebuchten Termin berechnen wir 85 % der gesamten Auftragssumme.

• Ab 3 Tage vor dem gebuchten Termin berechnen wir 100 % der gesamten Auftragssumme.

§ 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

(1) Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Speisen- und Getränkeauswahl ist dem Hotel Garni Fischerfleck spätestens (6) Werktage vorher mitzuteilen um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.

§ 7 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie

(1) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel Garni Fischerfleck. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

(1) Soweit das Hotel Garni Fischerfleck für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt dem Hotel Garni Fischerfleck von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von des Hotel Garni Fischerfleck bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von dem Hotel Garni Fischerfleck gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel Garni Fischerfleck diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen das Hotel Garni Fischerfleck pauschal erfassen und berechnen.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Hotel Garni Fischerfleck übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel Garni Fischerfleck sind berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel Garni Fischerfleck abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten.
(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, dürfen das Hotel Garni Fischerfleck die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können das Hotel Garni Fischerfleck für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Garni Fischerfleck der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftung des Kunden für Schäden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
(2) Das Hotel Garni Fischerfleck können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

§ 11 Werbung

(1) Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotel Garni Fischerfleck beeinträchtigt, so haben das Hotel Garni Fischerfleck das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.